Freiflächensolaranlagen auf benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten

Trotz diverser Unterstützungs- Förder- und Finanzierungsangebote ist der Photovoltaik-Zubau alleine auf Dächern und versiegelten Flächen nicht ausreichend, um die energiepolitischen Ziele zu erreichen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe beispielsweise das Mieter*in-Vermieter*in-Dilemma, Dachstatik, Denkmalschutz, falsche Renditeerwartungen, etc.

Freiflächensolaranlagen haben zwar aufgrund des Flächenbedarfs und der damit teilweise einhergehenden Nutzungskonkurrenz einen Nachteil gegenüber Photovoltaik auf Dächern. Allerdings weisen sie auch einige Vorteile auf.

  • Die Stromgestehungskosten liegen bei ca. 5 Cent/kWh, die von Dachflächen-PV-Kleinanlagen liegen hingegen bei 9 – 11 Cent/kWh.
  • Flächennutzungseffizienz bei der Stromproduktion ist im Vergleich zu Biogasanlagen um den Faktor 40 besser ab als z. B. die Stromproduktionin Biogasanlagen mittels landwirtschaftlich erzeugter Energiepflanzen wie Mais die gleichzeitig noch in Nahrungskonkurenz stehen

Mittels einer Verordnung können Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auch dann nach dem EEG vergütet werden, wenn der Standort auf sogenanntem
„benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiet“ liegen.

Damit sich auch in Sachsen-Anhalt die Chancen auf erfolgreiche Gebote im PV-Ausschreibungsverfahren erhöhen, sollte eine analoge Verordnung vorgenommen werden, so dass Grünlandstandorte im benachteiligten Gebieten ohne Futterbedarf, die andernfalls nicht wirtschaftlich nutzbar sind, für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden können. Ohne diese Erweiterung wären Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach dem EEG 2017 nur auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen (110 Meter) entlang Autobahnen und Schienenwegen und Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben förderfähig.

Positionspapier des LEE im Rahmen der Jahrestagung an das Land Sachsen-Anhalt (Stand 22.03.2017)

Hessen, Baden-Württemberg, das Saarland, Bayern und Rheinland-Pfalz haben es schon vorgemacht – man kann auch Landwirtschaft und Energiewende zusammenführen und beide Bereiche stärken.

BundeslandZubaumöglichkeit in der jeweiligen Öffnungsverordnung in MW/a
Hessen35
Baden-Württemberg100
Saarland100 MW bis 2022
Bayern2000
Rheinland-Pfalz50
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Lasst uns diese Chancen auf die Energiewende, für ein gutes Auskommen der Landwirt*innen und ökonomisch- und energieeffiziente Photovoltaikanlagen nicht verschenken! Es bedarf lediglich einer Öffnungsverordnung z. B. einer Freiflächensolaranlagenverordnung um das EEG für Sachsen-Anhalt besser nutzbar zu machen.