Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Sondernutzungsgebühren z. B. für Außengastronomie und Fahrradabstellanlagen etc. für den Zeitraum der Corona-Pandemie sowie 2 Monate danach und wenn möglich rückwirkend ab März 2020 auszusetzen.
Dies beinhaltet in jedem Fallauch die Miete an den Eigenbetrieb KGM für Stellplätze, die Carsharing-Anbietende normalerweise zahlen müssen.
Um sofortige Abstimmung wird gebeten.
Begründung:
In Zeiten von Corona sind insbesondere Gastronomiebetreibende stark betroffen. Ihnen fallen erhebliche Einnahmequellen weg und viele Betriebe mussten für ihre Mitarbeitenden Kurzarbeit anmelden.
Um diese nicht dauerhaft außer Gefecht zu setzen, sollte die Landeshauptstadt Magdeburg ihre Möglichkeiten nutzen, um diesen Betrieben unter die Arme zu greifen. Ähnliches gilt für Carsharing-Anbietende.
Vorläufiges Ergebnis: | 16.04.2020 Ausschussüberweisung |